{"id":54,"date":"2015-09-28T10:57:11","date_gmt":"2015-09-28T08:57:11","guid":{"rendered":"http:\/\/deutscher-comicverein.de\/?page_id=54"},"modified":"2023-02-25T20:18:43","modified_gmt":"2023-02-25T18:18:43","slug":"satzung-dcv","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/?page_id=54","title":{"rendered":"Die Satzung des Deutschen Comicvereins e.V."},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Pr\u00e4ambel<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der DEUTSCHER COMICVEREIN e.V. will die Comickultur in k\u00fcnstlerischer, wissenschaftlicher und p\u00e4dagogischer Hinsicht in Deutschland, Europa und weltweit unterst\u00fctzen. Er will operativ und f\u00f6rdernd an der Verbesserung der Arbeit und den Arbeitsbedingungen von Comicschaffenden, der Forschung an comicbez\u00fcglichen Themen, der Etablierung des Comics als Element der kulturellen Bildung sowie der Infrastruktur von Institutionen zur F\u00f6rderung und Reflektion der Comickunst mitwirken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDEUTSCHER COMICVEREIN e.V.\u201c<br>(2) Sitz des Vereins ist Berlin.<br>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br>(4) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i.S. des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br>(2) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Bildung. Die F\u00f6rderung wird sich nach ver\u00f6ffentlichten F\u00f6rderrichtlinien richten. Alle wissenschaftlichen Ergebnisse, ob aus Forschung oder anderer wissenschaftlicher T\u00e4tigkeit, werden zeitnah ver\u00f6ffentlicht und alle Veranstaltungen sind der Allgemeinheit zug\u00e4nglich. Die Verfolgung der Zwecke des Vereins geschieht durch die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur, wie z.B. durch die Organisation und Durchf\u00fchrung von Kulturveranstaltungen, die F\u00f6rderung der k\u00fcnstlerischen Auseinandersetzung mit z.B. gesellschaftlich, politisch, historisch oder kulturell relevanten Themen durch den Comic, die F\u00f6rderung insbesondere der Comickunst sowie der politisch-\u00e4sthetischen Bildung (durch Herausgabe von Publikationen, Unterst\u00fctzung und Durchf\u00fchrung von Forschungsvorhaben, Bildungsveranstaltungen, Tagungen). Die F\u00f6rderung von Comics als Element der kulturellen Bildung im schulischen wie au\u00dferschulischen Bereich (durch Beratung, Organisation und Durchf\u00fchrung u.a. von Comicworkshops und \u00e4hnlichen Veranstaltungen), die F\u00f6rderung von Forschungsvorhaben in Form von z.B. wissenschaftlichen Arbeiten, aber auch z.B. Tagungen,&nbsp; Konferenzen oder Workshops, die sich z.B. mit folgenden Themen besch\u00e4ftigen: der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Comics, der F\u00f6rderung des wissenschaftlichen Austauschs von Comicinteressierten und Comicforschern.<br>(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der K\u00f6rperschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>(4) Die Organe des Vereins k\u00f6nnen ihre T\u00e4tigkeit gegen angemessene Verg\u00fctung aus\u00fcben. Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a73 Nr.26a EStG ausge\u00fcbt werden. Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche T\u00e4tigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr Vertragsinhalte und -bedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<br>(2) Voraussetzung f\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Best\u00e4tigung eines diesbez\u00fcglichen Antrages durch den Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt.<br>(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden, wobei eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.<br>(3)&nbsp;Wenn ein Mitglied die Interessen der Gesellschaft verletzt, kann es durch Beschluss der Mitgliederversammlung (Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder) aus dem Verein ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 5 Vereinsmittel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein erhebt Mitgliedsbeitr\u00e4ge, deren H\u00f6he von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.&nbsp; Daneben sollen die Mittel f\u00fcr die Vereinszwecke durch Zuwendungen, freiwillige Beitr\u00e4ge und durch Spenden aufgebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts f\u00fcr bis zu zwei weitere Mitglieder kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden.<br>(2) Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br>Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr;<br>Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands;<br>Wahl und Abberufung des Vorstands;<br>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins;<br>Entscheidungen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung;<br>Entscheidungen \u00fcber die ihr vorgelegten Antr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 7.1 Online-Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlussfassungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1)&nbsp;Abweichend von \u00a7 32 Absatz 1 Satz 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vorstand nach seinem Ermessen beschlie\u00dfen und in der Einladung mitteilen, dass die Mitglieder an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit an einem Versammlungsort teilnehmen und ihre Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation aus\u00fcben k\u00f6nnen oder m\u00fcssen (Online-Mitgliederversammlung).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2)&nbsp;Die Einladung muss Hinweise zum technischen Zugang und zur Authentifizierung enthalten. Die Zugangsdaten m\u00fcssen rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, Daten \u00fcber Zugang und Authentifizierung zur elektronischen Kommunikation ausschlie\u00dflich zur berechtigten Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Es muss technisch sichergestellt sein, dass die im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmenden Mitglieder w\u00e4hrend der Sitzung die satzungsgem\u00e4\u00dfen Rechte (Rede-, Antrags- und Stimmrecht) aus\u00fcben k\u00f6nnen. Die G\u00fcltigkeit von Beschl\u00fcssen und Wahlen wird nicht dadurch ber\u00fchrt, dass durch eine technische St\u00f6rung einzelne Mitglieder an der Teilnahme oder der Wahrnehmung von Rechten im Wege der elektronischen Kommunikation beeintr\u00e4chtigt sind. Die Beschlussfassung einschlie\u00dflich der Wahlen kann unter Zuhilfenahme von elektronischen Abstimmungssystemen durchgef\u00fchrt werden. Das elektronische System muss dem Stand der Technik entsprechen und auch geheime Abstimmungen und Wahlen gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3)&nbsp;Abweichend von \u00a7 32 Absatz 2 BGB ist ein Beschluss auch ohne Mitgliederversammlung g\u00fcltig,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">wenn<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;alle Mitglieder in Textform beteiligt wurden,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;bis zu dem vom Vorstand gesetzten Termin mindestens die H\u00e4lfte*&nbsp;der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben hat und<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4)&nbsp;Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten f\u00fcr alle Organe und Gremien des Vereins entsprechend, sofern nicht an anderer Stelle in dieser Satzung eine abweichende Regelung getroffen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 8 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand l\u00e4dt die Mitglieder unter Nennung der Tagesordnung schriftlich (auch per E-Mail) einen Monat vorher ein.<br>(2) Jedes Mitglied kann innerhalb von drei Wochen \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung beantragen. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 9 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt. Der Vorstand l\u00e4dt die Mitglieder unter Nennung der Tagesordnung schriftlich (auch per E-Mail) zwei Wochen vorher ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden \/ von der Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden \/ von der Stellvertretenden Vorsitzenden oder vom Schatzmeister \/ der Schatzmeisterin geleitet.<br>(2) Bei Wahlen bestimmt der Versammlungsleiter \/ die Versammlungsleiterin die Art der Abstimmung. Sie muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<br>(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn neben dem Vorstand mindestens die gleiche Anzahl von Nicht-Vorstandsmitgliedern anwesend ist. Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br>(4) Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten \/ Kandidatinnen, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gew\u00e4hlt ist dann diejenige \/ derjenige, die \/der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Versammlungsleiter \/ von der Versammlungsleiterin zu ziehende Los.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 11 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu zwei Beisitzern.<br>Der Vorsitzende oder einer seiner zwei Stellvertreter ist vom Vorstand mit der Funktion des Schatzmeisters durch Wahl zu betrauen.<br>Ein Mitglied des Vorstandes ist vom Vorstand mit der Funktion des Schriftf\u00fchrers durch Wahl zu betrauen.<br>(2) Der Vorstand des Vereins i.S. \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 12 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<br>Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten.<br>(2) Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung des Vereins \u00fcbertragen sind.<br>(3) Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br>Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.<br>Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung.<br>Aufstellung des Haushaltsplanes, der Buchf\u00fchrung, der Erstellung des Jahresberichts.<br>Beschlussfassung \u00fcber s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte.<br>Der Erlass von F\u00f6rderrichtlinien im Sinne \u00a7 2,2 der Satzung.<br>(4) Soweit der Vorstand ehrenamtlich t\u00e4tig ist, haftet er nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 13 Wahl und Amtsdauer des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln und in geheimer Wahl zu w\u00e4hlen. Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.<br>(2) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 14 Sitzungen und Beschl\u00fcsse des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die von der\/dem Vorsitzenden, bei deren\/dessen Verhinderung von dem\/der Stellvertretenden Vorsitzenden, mit schriftlicher Einladung mindestens zwei Wochen vor dem konkreten Termin einberufen werden.<br>(2) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<br>(3) Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.<br>(4) Alle Beschl\u00fcsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung werden schriftlich durch Protokoll, das von einem Protokollf\u00fchrer und von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet wird, festgehalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<br>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke geht das vorhandene Verm\u00f6gen an eine steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur. Die R\u00fcckerstattung von Beitr\u00e4gen und Vereinsverm\u00f6gen an die Mitglieder ist ausgeschlossen.<br>(3) Die vorhergehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br>(4)&nbsp; Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 16 Tag der Gr\u00fcndung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Tag der Gr\u00fcndung des DEUTSCHER COMICVEREIN e.V. ist der 25. M\u00e4rz 2014.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Der DEUTSCHER COMICVEREIN e.V. will die Comickultur in k\u00fcnstlerischer, wissenschaftlicher und p\u00e4dagogischer Hinsicht in Deutschland, Europa und weltweit unterst\u00fctzen. Er will operativ und f\u00f6rdernd an der Verbesserung der Arbeit und den Arbeitsbedingungen von Comicschaffenden, der Forschung an comicbez\u00fcglichen Themen, der Etablierung des Comics als Element der kulturellen Bildung sowie der Infrastruktur von Institutionen zur [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_themeisle_gutenberg_block_has_review":false,"footnotes":""},"class_list":["post-54","page","type-page","status-publish","hentry"],"blocksy_meta":{"styles_descriptor":{"styles":{"desktop":"","tablet":"","mobile":""},"google_fonts":[],"version":8}},"featured_image_urls_v2":{"full":"","thumbnail":"","medium":"","medium_large":"","large":"","1536x1536":"","2048x2048":""},"post_excerpt_stackable_v2":"<p>Pr\u00e4ambel Der DEUTSCHER COMICVEREIN e.V. will die Comickultur in k\u00fcnstlerischer, wissenschaftlicher und p\u00e4dagogischer Hinsicht in Deutschland, Europa und weltweit unterst\u00fctzen. Er will operativ und f\u00f6rdernd an der Verbesserung der Arbeit und den Arbeitsbedingungen von Comicschaffenden, der Forschung an comicbez\u00fcglichen Themen, der Etablierung des Comics als Element der kulturellen Bildung sowie der Infrastruktur von Institutionen zur F\u00f6rderung und Reflektion der Comickunst mitwirken. \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDEUTSCHER COMICVEREIN e.V.\u201c(2) Sitz des Vereins ist Berlin.(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.(4) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. \u00a7 2 Zweck,&hellip;<\/p>\n","category_list_v2":"","author_info_v2":{"name":"wp_admin","url":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/?author=1"},"comments_num_v2":"0 comments","lang":"de","translations":{"de":54},"pll_sync_post":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/54","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=54"}],"version-history":[{"count":25,"href":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3249,"href":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions\/3249"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/deutscher-comicverein.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=54"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}